Hygieneschutzkonzept für den Schachklub 1911 Herzogenaurach e.V.

Stand: 24.06.2020

Präambel

Das vorliegende Dokument befasst sich ausschließlich mit dem Konzept für den Trainingsbetrieb, der in Folge der am 08.06.2020 in Kraft getretenen behördlichen Regelungen unter bestimmten Auflagen grundsätzlich wieder aufgenommen werden kann. Das vorliegende Dokument spiegelt die aktuelle Informationslage wider. Aufgrund der sich dynamisch entwickelnden Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird das vorliegende Konzept an die sich ggf. verändernden Rahmenbedingungen angepasst.

Verantwortlicher Ansprechpartner zum Hygieneschutzkonzept des Schachklubs 1911 Herzogenaurach e.V. ist der 1.Vorsitzende, im Verhinderungsfall der 2.Vorsitzende.

Das vorliegende Hygieneschutzkonzept folgt den Empfehlungen des Bayerischen Schachbundes e.V. in Abstimmung mit dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V. sowie der fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) vom 29.05.2020 und dem Corona-Pandemie Rahmenhygienekonzept Sport des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 29.05.2020.

Organisatorisches

  • Durch Vereinsmails, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Vereins-Homepage wird sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs werden Trainer und Übungsleiter über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig von Vorstandsmitgliedern überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
  • Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Klubräume und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtüchern und -handschuhen ist gesorgt.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Spielmaterialien etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
  • Durch die Benutzung von Einmal-Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Spielmaterial vermieden. Nach Benutzung von Spielmaterial (Bretter, Figuren, Uhren) werden diese durch die Spieler selbst gereinigt und desinfiziert, die Einmal-Handschuhe über den Hausmüll entsorgt.
  • In den sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen, veranlasst durch die VHS, mindestens einmal täglich gereinigt.
  • Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert. Hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt.
  • Die Klubräume werden alle 60 Minuten so gelüftet, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann. Die Anordnung der Tische und Stühle im Klubraum wird von der Volkshochschule Herzogenaurach (VHS) veranlasst. Diese Anordnung ist nicht zu ändern.
  • Unsere Trainingsgruppen bestehen im Jugendbereich immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden durch die Trainer/Übungsleiter dokumentiert.
  • Im Erwachsenenbereich übernimmt ein Vorstandsmitglied die Dokumentation.
  • Unsere Trainingsgruppen beschränken sich auf eine Größe mit max. 20 Personen.
  • Trainieren in den Klubräumen mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig, so sind hier Markierungen angebracht, die eine deutliche Trennung der Trainingsgruppen kennzeichnet, sodass auch zwischen den Gruppen ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet ist.
  • Der Geräteraum wird nur einzeln und zur Spielmaterialentnahme und -rückgabe betreten.
  • Unsere Mitglieder werden darauf hingewiesen, auf Fahrgemeinschaften zu verzichten.
  • Während der Trainings-Einheiten sind Zuschauer in den Klubräumen nicht zugelassen.
  • Vor Betreten der Klubräume werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Vor Betreten der Klubräume ist durch die VHS ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
  • Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund sollen die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten werden.
  • Die erfassten Daten sind ausschließlich für die behördlich vorgesehenen Zwecke bestimmt. Nach Ablauf von einem Monat sind die Daten zu löschen.

 

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