Schutz- und Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb des Schachklub 1911 Herzogenaurach e.V.

Stand: 30.03.2022

Präambel

Das „Schutz- und Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb“ wurde mit Vorstandsbeschluss vom 21.08.2020 in Kraft gesetzt, am 14.09.2021, 31.10.2021, 10.11.2021 und 30.03.2022 durch Erik Zeilinger (Spielleiter, SK 1911 Herzogenaurach e.V.) angepasst und behält seine Gültigkeit bis zur Aufhebung durch die Vorstandschaft. Es spiegelt die aktuelle pandemische Lage wider und kann aufgrund der dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit der SARS-CoV-Pandemie durch den Spielleiter oder die Vorstandschaft angepasst werden.

Das vorliegende Dokument befasst sich ausschließlich mit dem Konzept für den Wettkampfbetrieb im Spiellokal des SK 1911 Herzogenaurach e.V. (Langenzenner Straße 1b, 91074 Herzogenaurach). Es ist die Grundlage für die Durchführung vom SK 1911 Herzogenaurach e.V. veranstalteter Vereinsturniere und ausgerichteter Mannschaftskämpfe.

Die Ausarbeitung des Hygienekonzepts erfolgt auf Basis des „Schutz- und Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb im Schach“ (Bayerischer Schachbund e.V.) durch Erik Zeilinger (Spielleiter, SK 1911 Herzogenaurach e.V.).

Alle personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und gelten für Personen aller Geschlechter gleichermaßen.

Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Schiedsrichters

Verantwortliche

Ansprechpartner bei Fragen zum Hygienekonzept ist:

  1. Erik Zeilinger (spielleiter@sk1911herzogenaurach.de)
  2. die Vorstandschaft des SK 1911 Herzogenaurach e.V. (vorstand@sk1911herzogenaurach.de)

Zu jedem Termin eines Vereinsturniers wird vom Turnierleiter ein Schiedsrichter benannt. Bei Mannschaftskämpfen übernimmt die Benennung des Schiedsrichters der Mannschaftsführer des Teams des SK 1911 Herzogenaurach e.V..

Befugnisse des Schiedsrichters

Der Schiedsrichter ist für die Anwesenheitsdokumentation der Turnierteilnehmer und Funktionäre verantwortlich. Außerdem überprüft er die Einhaltung des Hygienekonzept, insbesondere die Erfüllung der Teilnahmebedingungen für Teilnehmer und Funktionäre.

Bei Vereinsturnieren ist der Schiedsrichter berechtigt, den Beginn des Turniers oder einer einzelnen Partie zu verzögern oder das Turnier abzusagen, sofern die Voraussetzungen des Hygienekonzepts nicht erfüllt sind. Die Konsequenzen dieser Entscheidung gehen zu Lasten der Partei, die diese Entscheidung verursacht.

Bei Vereinsturnieren hat der Schiedsrichter Spieler und Funktionäre zu ermahnen, wenn er einen Verstoß gegen das Hygienekonzept feststellt. Im Wiederholungsfall kann er Verstöße mit einem Partieverlust oder einem Turnierausschluss ahnden. Außerdem kann der Schiedsrichter Personen des Turnierareals verweisen.

Bei Mannschaftskämpfen gelten die Sanktionsbestimmungen des veranstaltenden Verbandes. Führt der Veranstalter kein Hygienekonzept, gelten dieselben Sanktionsbestimmungen, wie bei Vereinsturnieren.

Schutz- und Hygienebestimmungen

Informations- und Dokumentationspflichten

Bei Turnieren, die in den Geltungsbereich dieses Hygienekonzepts fallen, wird dieses Teil der Ausschreibung. Außerdem wird es auf der Homepage (www.sk1911herzogenaurach.de) und im Spiellokal des SK 1911 Herzogenaurach e.V. zugänglich gemacht.

Bei Mannschaftskämpfen sind Mannschaftsführer der Gastvereine mindestens am dritten Tag vor dem Wettkampf auf das Hygienekonzept hinzuweisen.

Die Anwesenheit von Turnierteilnehmern und Funktionären ist zu dokumentieren. Hierbei muss zumindest der vollständige Name, die Art der Immunisierung oder Testung, der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Spiellokals und mindestens eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) festgehalten werden. Hierfür wird ein Standardformular verwendet (Anlage 1). Bei Mitgliedern des SK 1911 Herzogenaurach e.V. kann der Schiedsrichter auf die Dokumentation einer Kontaktmöglichkeit verzichten.

Bei Mannschaftskämpfen stellt der Mannschaftsführer des Gastvereins eine vorbereitete Version (Name, Möglichkeit zur Kontaktaufnahme) des Standardformulars zur Verfügung. Er erhält das Standardformular mit dem Hygienekonzept per E-Mail in digitaler Form oder als Ausdruck vor Ort.

Die erfassten Daten sind ausschließlich für behördlich vorgesehenen Zwecke bestimmt und werden nach Ablauf eines Monats vernichtet.

Räumlichkeiten und Spielmaterial

Das Spiellokal ist mit ausreichen Frischluft zu belüften. Dies hat zumindest alle 120 Minuten zu erfolgen.

Es ist eine ausreichende Menge an Desinfektionsmittel für Spieler und Material zu stellen. Hochfrequentierte Kontaktflächen sind vor Beginn des Wettkampfes zu desinfizieren. Dies übernimmt die vhs Herzogenaurach.

Das Spielmaterial ist vor Beginn des Wettkampfes zu desinfizieren. Vor jeder Verwendung desinfizieren sich beide Spieler die Hände. Alternativ kann der Schiedsrichter entscheiden, dass das Spielmaterial vor jeder Runde desinfiziert wird.

Persönliche Hygienebestimmungen

Im gesamten Turnierareal ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Während einer Partie darf der Mindestabstand zum Gegner unterschritten werden.

Die Bestuhlung ist so zu arrangieren, dass der Mindestabstand zwischen Spielern verschiedener Tische eingehalten wird.

Bei Ankunft am Spiellokal hat jeder Anwesende seine Hände gründlich mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren.

Im gesamten Turnierareal ist eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind vom Tragen einer Maske befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Lebensjahr sind zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet. Für Spieler, die an ihrem Brett sitzen, gilt lediglich eine Maskenempfehlung.

Körperkontakt ist grundsätzlich zu vermeiden.

Zulassung von Personen

Im Spiellokal sind maximal 36 Personen erlaubt. Dabei sind pro Raum maximal 18 Personen zugelassen.

Es können nur Personen an einem Wettkampf teilnehmen oder offizielle Funktionen vor Ort wahrnehmen, die die folgenden Bedingungen zu Veranstaltungsbeginn erfüllen:

  1. Keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion
  2. Kein Nachweis einer aktiven SARS-CoV-Infektion
  3. Keine aktiven Quarantänemaßnahmen
  4. Nach Vollendung des sechsten Lebensjahres einen der folgenden Immunisierungs- oder Testnachweise:
    1. Impfnachweis (vollständiger Impfschutz)
    2. Genesenennachweis (nicht älter als sechs Monate)

Bei Mannschaftswettkämpfen sind zusätzliche Funktionäre der Gastmannschaften vorab beim Spielleiter des SK 1911 Herzogenaurach e.V. (spielleiter@sk1911herzogenaurach.de) anzumelden. Je Mannschaft kann maximal ein zusätzlicher Funktionär zugelassen werden.

Bei Vereinsturnieren sind Terminvereinbarungen der Spieler dem Turnierleiter bis spätestens einen Tag vor dem geplanten Spieltermin mitzuteilen.

Zuschauer bedürfen auf dem Turnierareal der expliziten Aufenthaltserlaubnis des Schiedsrichters. Teilnehmer von Mannschaftskämpfen, die ihre Partien beendet haben, gelten nicht als Zuschauer im Sinne diese Hygienekonzepts.

Anlagen

 

Download