Schutz- und Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb des Schachklub 1911 Herzogenaurach e.V.

Stand: 14.09.2021

Präambel

Das „Schutz- und Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb“ wurde mit Vorstandsbeschluss vom 21.08.2020 in Kraft gesetzt, am 14.09.2021 durch Erik Zeilinger (Spielleiter, SK 1911 Herzogenaurach e.V.) angepasst und behält seine Gültigkeit bis zur Aufhebung durch die Vorstandschaft. Es spiegelt die aktuelle Informationslage wider und kann aufgrund der dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit der SARS-CoV-Pandemie durch den Spielleiter oder die Vorstandschaft angepasst werden.

Das vorliegende Dokument befasst sich ausschließlich mit dem Konzept für den Wettkampfbetrieb im Spiellokal des SK 1911 Herzogenaurach e.V. (Langenzenner Straße 1b, 91074 Herzogenaurach). Es ist die Grundlage für die Durchführung vom SK 1911 Herzogenaurach e.V. veranstalteter Vereinsturniere und Mannschaftskämpfe.

Die Ausarbeitung des Hygienekonzepts erfolgt auf Basis des „Schutz- und Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb im Schach“ (Bayerischer Schachbund e.V.) durch Erik Zeilinger (Spielleiter, SK 1911 Herzogenaurach e.V.).

Alle personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und gelten für Personen aller Geschlechter gleichermaßen.

Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Schiedsrichters

Verantwortliche

Ansprechpartner bei Fragen zum Hygienekonzept ist:

  1. Erik Zeilinger (spielleiter@sk1911herzogenaurach.de)
  2. Die Vorstandschaft (vorstand@sk1911herzogenaurach.de)

Zu jedem Termin eines Vereinsturniers wird vom Turnierleiter ein Schiedsrichter benannt. Bei Mannschaftskämpfen übernimmt die Benennung des Schiedsrichters der Mannschaftsführer des Teams des SK 1911 Herzogenaurach e.V..

Befugnisse des Schiedsrichters

Der Schiedsrichter ist für die Anwesenheitsdokumentation der Turnierteilnehmer und Funktionäre verantwortlich. Außerdem überprüft er die Einhaltung des Hygienekonzept, insbesondere die Erfüllung der Teilnahmebedingungen für Teilnehmer und Funktionäre.

Bei Vereinsturnieren ist der Schiedsrichter berechtigt, den Beginn des Turniers oder einer einzelnen Partie zu verzögern oder das Turnier abzusagen, sofern die Voraussetzungen des Hygienekonzepts nicht erfüllt sind. Die Konsequenzen dieser Entscheidung gehen zu Lasten der Partei, die diese Entscheidung verursacht.

Bei Vereinsturnieren hat der Schiedsrichter Spieler und Funktionäre zu ermahnen, wenn er einen Verstoß gegen das Hygienekonzept feststellt. Im Wiederholungsfall kann er Verstöße mit einem Partieverlust oder einem Turnierausschluss ahnden. Außerdem kann der Schiedsrichter Personen des Turnierareals verweisen.

Schutz- und Hygienebestimmungen

Informations- und Dokumentationspflichten

Bei Turnieren, die in den Geltungsbereich dieses Hygienekonzepts fallen, wird dieses Teil der Ausschreibung. Außerdem wird es auf der Homepage des SK 1911 Herzogenaurach und im Spiellokal zugänglich gemacht.

Bei Mannschaftskämpfen sind Mannschaftsführer der Gastvereine mindestens am dritten Tag vor dem Wettkampf auf das Hygienekonzept hinzuweisen.

Die Anwesenheit von Turnierteilnehmern und Funktionären ist zu dokumentieren. Hierbei muss zumindest der vollständige Name, der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Spiellokals und mindestens eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) festgehalten werden. Hierfür wird ein Standardformular verwendet (Anlage 1).

Bei Mannschaftskämpfen stellen die Mannschaftsführer der Gastvereine eine vorbereitete Version (Name, Möglichkeit zur Kontaktaufnahme) des Standardformulars zur Verfügung. Er erhält das Standardformular mit dem Hygienekonzept per E-Mail in digitaler Form oder als Ausdruck vor Ort.

Die erfassten Daten sind ausschließlich für behördlich vorgesehenen Zwecke bestimmt und werden nach Ablauf eines Monats vernichtet.

Räumlichkeiten und Spielmaterial

Das Spiellokal ist mit ausreichen Frischluft zu belüften. Dies hat zumindest alle 120 Minuten zu erfolgen.

Es ist eine ausreichende Menge an Desinfektionsmittel für Spieler und Material zu stellen. Dies übernimmt die Volkshochschule Herzogenaurach.

Hochfrequentierte Kontaktflächen sind vor Beginn des Wettkampfes zu desinfizieren.

Das Spielmaterial ist vor Beginn und nach Ende des Wettkampfes zu desinfizieren. Außerdem ist es vor jeder Verwendung durch unterschiedliche Spieler zu desinfizieren.

Persönliche Hygienebestimmungen

Im gesamten Turnierareal ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Während einer Partie darf der Mindestabstand zum Gegner unterschritten werden. Es wird aber empfohlen den größtmöglichen Abstand durch entsprechende Körperhaltungen herzustellen.

Die Bestuhlung ist so zu arrangieren, dass der Mindestabstand zwischen Spielern verschiedener Tische eingehalten wird.

Bei Ankunft am Spiellokal hat jeder seine Hände gründlich mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren.

Im gesamten Turnierareal ist eine FFP2-Maske zu tragen. Für Personen zwischen dem 16. und sechsten Lebensjahr genügt eine medizinische Maske. Für Spieler, die an ihrem Brett sitzen, gilt lediglich eine Maskenempfehlung.

Körperkontakt ist grundsätzlich zu vermeiden.

Zulassung von Personen

Im Spiellokal sind maximal 36 Personen erlaubt. Dabei sind pro Raum maximal 18 Personen zugelassen.

Bei Mannschaftswettkämpfen sind zusätzliche Funktionäre (Personen, die keine Spieler sind) der Gastmannschaften vorab beim Spielleiter des SK 1911 Herzogenaurach e.V. (spielleiter@sk1911herzogenaurach.de) anzumelden. Je Mannschaft kann maximal ein zusätzlicher Funktionär zugelassen werden.

Bei Vereinsturnieren sind  Terminvereinbarungen der Spieler dem Turnierleiter bis spätestens einen Tag vor dem geplanten Spieltermin mitzuteilen.

Es können nur Personen an einem Wettkampf teilnehmen oder offizielle Funktionen vor Ort wahrnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen
  2. Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen
  3. Kein Kontakt zu einer positiv auf SARS-CoV getesteten Person in den letzten 14 Tagen
  4. Keine aktiven Quarantänemaßnahmen
  5. Einer der folgenden Immunisierungs- oder Testnachweise zu Veranstaltungsbeginn (bei einer Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Erlangen-Höchstadt über 35):
    1. Impfnachweis (vollständiger Impfschutz)
    2. Genesenennachweis (nicht älter als sechs Monate)
    3. Negativer PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden)
    4. Negativer POC-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden)
    5. Negativer Selbsttest vor Ort (unter Aufsicht des Schiedsrichters)

Zuschauer sind auf dem Turnierareal nicht gestattet. Bei Mannschaftskämpfen sind Spieler, deren Partien bereits beendet sind trotzdem berechtigt, im Turnierareal zu verweilen, sofern sie die Bestimmungen des Hygienekonzepts einhalten.

Selbsttest vor Ort

Personen, die sich für einen Selbsttest vor Ort entscheiden, sind selbst für die Besorgung eines zugelassenen Test-Kits verantwortlich.

Der Test erfolgt auf dem Parkplatz vor dem Spiellokal und wird vom Schiedsrichter beaufsichtigt. Vor dem Ablauf der Wartezeit darf die getestete Person das Spiellokal nicht betreten.

Führt die Testung zu einer Verspätung des Turnier- oder Partiebeginns, gehen die Konsequenzen zu Lasten der vor Ort getesteten Person oder dessen Mannschaft. Dies gilt auch für zusätzliche Verzögerungen im Testablauf.

Personen, die in einer Fahrgemeinschaft mit einer vor Ort zu testender Person anreisen, haben ebenfalls außerhalb des Spiellokals auf das Ergebnis des Tests zu warten. Die Regelung zu Verspätungen durch den Testvorgang gilt für sie äquivalent.

Anlagen

 

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