Schutz- und Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb des Schachklub 1911 Herzogenaurach e.V.

Stand: 21.08.2020

Präambel

Das „Schutz- und Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb“ wurde mit Vorstandsbeschluss vom 21.08.2020 in Kraft gesetzt und behält seine Gültigkeit bis zur Aufhebung durch die Vorstandschaft. Es spiegelt die aktuelle Informationslage wider und kann aufgrund der dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit der SARS-CoV-Pandemie durch den Spielleiter oder die Vorstandschaft angepasst werden.

Das vorliegende Dokument befasst sich ausschließlich mit dem Konzept für den Wettkampfbetrieb im Spiellokal des SK 1911 Herzogenaurach e.V. (Langenzenner Straße 1b, 91074 Herzogenaurach), der in Folge der am 07.07.2020 in Kraft getretenen behördlichen Regelungen unter bestimmten Auflagen grundsätzlich wieder aufgenommen werden kann. Es ist die Grundlage für die Durchführung vom SK 1911 Herzogenaurach e.V. veranstalteter Vereinsturniere und Mannschaftskämpfe.

Die Ausarbeitung des Hygienekonzepts erfolgt auf Basis des „Schutz- und Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb im Schach“ (Bayerischer Schachbund e.V.) durch Erik Zeilinger (Spielleiter, SK 1911 Herzogenaurach e.V.).

Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Schiedsrichters

Verantwortliche

Ansprechpartner bei Fragen zum Hygienekonzept ist:

  1. Erik Zeilinger (spielleiter@sk1911herzogenaurach.de)
  2. Die Vorstandschaft (vorstand@sk1911herzogenaurach.de)

Zu jedem Termin eines Vereinsturniers wird vom Turnierleiter ein Schiedsrichter benannt. Bei Mannschaftskämpfen übernimmt dies der SK 1911 Herzogenaurach e.V..

Befugnisse des Schiedsrichters

Der Schiedsrichter ist für die Anwesenheitsdokumentation der Turnierteilnehmer und Funktionäre verantwortlich. Außerdem überprüft er die Einhaltung des Hygienekonzepts bei Vereinsturnieren.

Bei Vereinsturnieren ist der Schiedsrichter berechtigt, den Beginn des Turniers oder einer einzelnen Partie zu verzögern oder das Turnier abzusagen, sofern die Voraussetzungen des Hygienekonzepts nicht erfüllt sind. Die Konsequenzen dieser Entscheidung gehen zu Lasten der Partie, die diese Entscheidung verursachte.

Bei Vereinsturnieren hat der Schiedsrichter Spieler und Funktionäre zu ermahnen, wenn er einen Verstoß gegen das Hygienekonzept feststellt. Im Wiederholungsfall kann er Verstöße mit einem Partieverlust oder einem Turnierausschluss ahnden. Außerdem kann der Schiedsrichter Personen des Turnierareals verweisen.

Schutz- und Hygienebestimmungen

Informations- und Dokumentationspflichten

Teilnehmer unterbrochener Turniere werden per E-Mail über das Hygienekonzept informiert. Bei zukünftigen Turnieren wird das Hygienekonzept Teil der Ausschreibung und mit ihr versandt. Außerdem wird es auf der Homepage des SK 1911 Herzogenaurach und durch Auslage im Spiellokal zugänglich gemacht.

Die Anwesenheit von Turnierteilnehmern und Funktionären ist zu dokumentieren. Hierbei ist der vollständige Name, der Zeitpunkt der Ankunft und des Verlassens und mindestens eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (E-Mail oder Telefonnummer) festgehalten werden.

Die erfassten Daten sind ausschließlich für behördlich vorgesehenen Zwecke bestimmt und werden nach Ablauf eines Monats vernichtet.

Räumlichkeiten und Spielmaterial

Das Spiellokal ist mit ausreichen Frischluft zu belüften. Dies hat zumindest alle 120 Minuten zu erfolgen.

Es ist eine ausreichende Menge an Desinfektionsmittel für Spieler und Material zu stellen. Dies übernimmt die Volkshochschule Herzogenaurach.

Hochfrequentierte Kontaktflächen sind vor Beginn des Wettkampfes zu desinfizieren.

Das Spielmaterial ist vor Beginn und nach Ende des Turniers zu desinfizieren. Außerdem ist es nach jeder gespielten Runde zu desinfizieren.

Persönliche Hygienebestimmungen

Im gesamten Turnierareal ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Während einer Partie darf der Mindestabstand zum Gegner unterschritten werden. Es wird aber empfohlen den größtmöglichen Abstand durch entsprechende Körperhaltungen herzustellen.

Die Bestuhlung ist so zu arrangieren, dass der Mindestabstand zwischen Spielern verschiedener Tische eingehalten wird. Bei Vereinsturnieren ist die von der Volkshochschule Herzogenaurach Anordnung der Tische nicht zu verändern.

Bei Ankunft am Spiellokal hat jeder seine Hände gründlich mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren.

Im gesamten Turnierareal ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für Spieler, die an ihrem Brett sitzen, gilt lediglich eine Maskenempfehlung.

Körperkontakt ist grundsätzlich zu vermeiden.

Zulassung von Personen

Im Spiellokal sind maximal 18 Personen erlaubt. Bei Mannschaftskämpfen sind je Mannschaft neun Personen zum Aufenthalt im Turnierareal berechtigt. Bei Vereinsturnieren ist eine Anmeldung nur im Voraus möglich. In der Stadtmeisterschaft müssen Terminvereinbarungen der Spieler dem Turnierleiter zwingend bis spätestens einen Tag vor dem geplanten Spieltermin mitgeteilt werden.

Es können nur Personen an einem Wettkampf teilnehmen oder offizielle Funktionen vor Ort wahrnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen
  2. Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen
  3. Kein Kontakt zu einer positiv auf SARS-CoV getesteten Person in den letzten 14 Tagen
  4. Kein Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet (gemäß behördlichen Mitteilungen) in den letzten 14 Tagen

Zuschauer sind auf dem Turnierareal nicht gestattet. Bei Mannschaftskämpfen sind Spieler, deren Partien bereits beendet sind trotzdem berechtigt, im Turnierareal zu verweilen, sofern sie die Bestimmungen des Hygienekonzepts einhalten.

 

Download